Ich behandle psychotherapeutisch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene als Privatpatienten, Selbstzahler oder bei gesetzlich Versicherten im Kostenerstattungsverfahren.
Im
Kostenerstattungsverfahren führe ich bei gesetzlich versicherten
Patienten Behandlungen durch, wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme
vorab erklärt. Dieses kann vom Versicherten gegenüber der Kasse
beansprucht werden, wenn keine Therapie in einem zumutbaren Zeitraum bei
einem niedergelassenen Vertragspsychotherapeuten möglich ist.
www.opk-info.de (Suchwort Kostenerstattung)
www.bptk.de (Suchwort Wege zur Psychotherapie)